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Danke an Wien und das Cafe Prückel

Gepostet von Thore on November 26, 2011

Der Vortrag in Wien hat mir wieder klar gemacht wie politisch das ganze Thema ist und bleibt. Es ist völlig gleichgültig, ob man einen Roman oder ein Sachbuch zu dem Thema schreibt, es polarisiert immer und führt zu überwiegend spannenden Debatten. Wie auch schon bei der Premiere in Berlin, war auch in Wien zu spüren, dass man mit der Machtergreifung der katholischen Kirche nur den Untergang römisch griechischer Kultur und Philosophie sowie Wissenschaft in Verbindung bringt. Aber das der Untergang der Kelten und Druiden ein mindestens ebenso großer Verlust war, war und ist vielen so nicht bewusst und es ist der Lohn der Arbeit hier etwas dazu beitragen zu können. Aber es gibt eben auch den aktuellen Bezug, die aktuellen Verbrechen der Kirche zu diskutieren und hier erlaube ich mir an dieser Stelle als Politikwissenschaftler einen Text zu veröffentlichen, der sich mit den aktuellen Skandalen beschäftigt und mit dem Völkerrecht.

 

 

Der Entzug der völkerrechtlichen Anerkennung des Heiligen Stuhls als Druckmittel zur Aufklärung von Verbrechen des Kirchenstaates?

 von Thore D. Hansen

 

Die internationale Gemeinschaft kann auf die Vertuschungsbemühungen des Vatikans bei der Aufklärung der weltweiten Missbrauchsfälle und dem Reformunwillen in Rom, mit dem Entzug der völkerrechtlichen Anerkennung reagieren. Es ist das einfachste Mittel auf diesem Wege international die Verfolgung und Ermittlung der Straftaten erst im vollen Umfang zu ermöglichen. Der mit dem italienischen Faschisten Musollini 1929 geschlossene Vertrag ist völkerrechtlich ohnehin schon ethisch bedenklich und die Form für diesen Staat, der streng genommen gar keiner ist, nicht mehr hinnehmbar, wenn die damit verbundenen Privilegien ausgenutzt werden. Dies gilt nach Ansicht des Journalisten und Autoren Thore D. Hansen nicht nur für die Missbrauchsfälle, sondern bekannter Weise auch für die Finanzskandale des letzten Jahrzehnts.

Im März dieses Jahres haben bereits die deutschen Anwälte. Christian Sailer und Dr. Gert Hetzel mit einer Strafanzeige gegen den Bürger Dr. Joseph Ratzinger vor dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein deutliches Signal gesetzt, um auf die fortwährende Vertuschung von Missbrauchsfällen aufmerksam zu machen und wie Fox News Mitte September berichtet, planen nun auch amerikanische Anwälte und Organisationen in Den Haag Klage einzureichen. Wie die Präsidentin des „Survivors Network of those Abused by priests“ gegenüber Associated Press sagte, sei der Gang nach Den Haag die letzte Möglichkeit, da man alles versucht habe, um den Papst zum Handeln zu bewegen, ohne Erfolg. Ohne politisches Signal gibt es aber kaum Hoffnung, dass man in Den Haag wirklich die Ermittlungen aufnehmen wird.

Bereits Keith Porteus Wood, Sprecher der internationalen Humanisten-Union (IHEU) forderte bei einer Plenarsitzung des Menschrechtsrates der Vereinten Nationen dem Vatikan den Beobachterstatus bei der Uno zu entziehen. Grund sind aus Sicht Woods „gravierende und extensive Verstöße“ des Vatikans gegen die Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen. Er nimmt dabei vor allem Bezug auf die den britischen Juristen und ehemaligen UN-Richter Geoffrey Robertson, der beim Vatikan ein „egoistisches Verlangen“ feststellte, sich vor Skandalen zu schützen, was dazu geführt habe, dass pädophile Priester durch die Kirche gedeckt wurden. Diese seien durch die Glaubenskongregation, der der jetzige Papst zwei Jahrzehnte lang vorstand, nur nachlässig überwacht worden. Wood erwähnte die brisanten Schreiben aus dem  Vatikan aus den Jahren 1984 und 1997, in denen die Glaubenskongregation Anweisungen gab, die zur Vertuschung einschlägiger Fälle geführt haben.

 

Staatliche Immunität darf nicht mehr vor Strafverfolgung schützen – Christliche Organisationen können auch ohne den Vatikanstaat weiter existieren und als Nichtregierungsorganisationen ihr Werk tun.

 

Das Völkerrecht erfährt schon seit einiger Zeit, spätestens mit dem Ausbruch des Jugoslawienkrieges einen Strukturwandel vom rein zwischenstaatlichen Recht zum Völkergemeinschaftsrecht. Ein Zeichen dafür ist die Verfolgung von im Amt befindlichen Regierungsverantwortlichen, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden. Beispielhaft dafür sei der zuletzt der im Juli 2009 erlassene Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir oder die Maßnahmen gegen Muamar el Ghadafi. Das dies immer noch von Interessen und nicht einem universellen ethischen Rechtsverständnis geprägt ist, steht außer Frage, aber die Tendenz ist nicht von der Hand zu weisen.

Ein weiterer Wandel, der auch eine Lösung für den Fortbestand aller christlichen Organisationen bietet, ist die Zunahme von Nichtregierungs-Organisationen in der völkerrechtlichen Ordnung. So könnte der Entzug der völkerrechtlichen Anerkennung des Vatikans ohne Folgen für die zahlreichen christlichen Hilfsorganisationen bleiben, indem diese als Nichtregierungsorganisationen anerkannt und gefördert werden. Am Ende einer solch völkerrechtlichen euordnung wird es der katholischen Kirche, aber auch anderen christlichen Organisationen weiter möglich sein, als normale nicht-staatliche Völkerrechtssubjekte estimmte Funktionen in nicht-politischen Organisationen der UNO und anderswo auszuüben. So könnte das “Problem Hl. Stuhl” zukunftsweisend gelöst werden, auch m Hinblick auf die Verfolgbarkeit von Straftaten durch Kirchenmitglieder. Es könnte ein Befreiungsschlag für all jene christlichen Organisationen sein, die ich der Dogmen und Verbrechen dieser Kirche entziehen wollen und die Zahl der Kirchenaustritte belegt dieses Bedürfnis dramatisch.

 


Die schleichende Erosion der völkerrechtlichen Anerkennung des Heiligen Stuhls

 

Dass die Anerkennung der Immunität der katholischen Kirche bereits erodiert, zeigt auch der amerikanische Supreme Court. Trotz des überwiegend katholisch besetzten Richtergremiums hat der Supreme Court im vergangenen Jahr einen Einspruch des Vatikans abgelehnt, nachdem ein Bundesgericht in Oregon entschied, dass der Vatikan für die Schadenersatzansprüche wegen des Missbrauchs von Kindern zur Rechenschaft gezogen werden kann. Inzwischen wurde diese Klage zurückgezogen, da nicht nachgewiesen werde konnte, das die betroffenen Priester Mitarbeiter des Vatikanstaates sind. Es aufen derzeit weitere Verfahren an. Die Kläger verlangen Schadenersatz, fordern die Herausgabe von Dokumenten und wollen eidesstattliche Aussagen öchster Kirchenvertreter zum Missbrauchsskandal erzwingen. Dreh-und Angelpunkt der Verfahren in den USA ist die völkerrechtliche Frage, ob das rinzip der Staatenimmunität den Heiligen Stuhl davor schützt, vor amerikanischen Gerichten verklagt zu werden. Grundsätzlich ist das auch der Fall, aber für eile der Missbrauchsklagen gelten in den USA gesetzliche Ausnahmebestimmungen vom Immunitätsprinzip. Die Prozesse gegen Rom dürften deshalb also fortgesetzt werden.
Dass der Gerichtshof den Kläger in Oregon nicht gestoppt habe, „werde positive Wirkung auf andere Missbrauchsprozesse haben“, verkündete Peter Isley ebenfalls om „Suvivors Network of those Abused by Priests“. Prompt strengte der prominente Klägeranwalt Jeffrey Anderson, einer der Pioniere von Missbrauchsklagen, einen neuen Prozess gegen Rom an. Es wird noch eine Zeit dauern bis sich der Supreme Court zu einer endgültigen Entscheidung durchringt, da nach Auffassung amerikanischer Rechtsexperten wie der kalifornischen Rechtsprofessorin und Expertin für Fragen der Staatenimmunität Chimène Keitner, abgewartet wird, bis mehrere Instanzgerichte in grundsätzlichen Fragen zu widersprüchlichen Ergebnissen gelangt seien.

Wie die Frankfurter Allgemeine bereits im Juli 2010 berichtete, ist es noch nicht entschieden, „ob der Heilige Stuhl grundsätzlich Schutz nach dem 1976 verabschiedeten Immunitätsgesetz „Foreign Sovereign Immunities Act“ (FSIA) genießt. Dies läge vor allem an der eigentümlichen Rolle des Heiligen Stuhls im internationalen Recht und den daraus resultierenden juristischen Zuordnungsproblemen“, während der moralisch ethische Niedergang der Kirche in der Bevölkerung längst einen historischen Tiefpunkt erreicht hat. So gewährt der FSIA unter anderem keinen Schutz gegen Schadenersatzklagen, die wegen persönlicher Schädigungen aufgrund unerlaubter Handlungen erhoben werden. Gestützt auf diese Ausnahmevorschrift fordern die amerikanischen Kläger weiter, dass der Heilige Stuhl für die Taten pädophiler Priester sowie für das Versagen der Bischöfe und anderer Kirchenvertreter bei der Verhinderung von sexuellen Übergriffen haften müsse.
Der Rechtsstreit über die Missbrauchsfälle kann sich also jederzeit noch derartzuspitzen, dass der Oberste Gerichtshof demnächst doch noch eine grundsätzliche Klärung für geboten halten wird

 

Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt – historische Aspekte und ein Irrtum

 

Die Entwicklung des Hl. Stuhls zum Völkerrechtssubjekt ist in der Vergangenheit vor allem durch einen Faktor begünstigt worden. Es war in der europäischen Geschichte vorerst der Monarch, der das Gesandtschaftsrecht ausübte - während langer Zeit war ein Botschafter der persönliche Vertreter eines Monarchen bei einem andern Monarchen. Ein Überbleibsel dieser monarchischen Regel findet sich noch im Kanon 362 des Kirchlichen Gesetzbuches: “Dem Papst ist das angeborene (!) und unabhängige Recht eigen, seine Diplomaten zu ernennen und sie zu senden. Zum andern besaß der Papst während einiger Jahrhunderter die Oberhoheit über Gebiete in Mittelitalien, bis diese 1809 von Napoleon eingezogen und 1870 vom Königreich Italien annektiert worden sind.  In der Neuzeit ist die Rechtsnatur des Hl. Stuhls ist 1929 durch den Lateranvertrag zwischen Italien und dem Hl. Stuhl jedoch etwas verwischt worden. In diesem Vertrag wurde völlig unvermittelt der oft falsch interpretierte Satz beigefügt, Italien anerkenne auch den "Staat der Vatikanstadt unter der Souveränität des Papstes an“. Damit ist aber noch längst kein echter Staat entstanden, so dass es auch formaljuristisch ein leichtes wäre, diesen Status zu beenden. Dem Vatikan fehlt nach den klassischen Regeln des Völkerrechts nämlich das Staatsvolk. Die rund 500 Personen, die gegenwärtig Anspruch auf einen vatikanischen "Pass" haben, behalten ihre Staatsbürgerschaft und müssen diesen Pass nach Ende ihres Mandats wieder zurückgeben. Sie sind somit alles andere als ein normales Staatsvolk, bestenfalls ein Hofstaat!

Deshalb ist es erforderlich, dass sich die internationale Gemeinschaft dazu durchringt die Arbeit der katholischen Kirche auf multilateraler Ebene, das heißt in internationalen Organisationen und Konferenzen auf eine moderne Basis zu stellen- nicht auf der Basis einer Institution, die im Mittelalter entstanden ist.

 

Qellen

FAZ
NZZ
Vox News

 

 

 

Comments:

Geschrieben von Daniel Hinze am
Hallo Thore,

ich hoffe, Deine Tournee wird 2012 fortgesetzt und führt dann auch durch das Ruhrgebiet.
Das Buch fesselt mich sehr.
Geschrieben von Amin am
ach- Fernweh!!! Schon hats Eu im Marutiguesthouse au gllafe- mega schon Fotelis vo det z gseh, chunt alles grad wieder ufe !!! Obwohli d Tochter mit dene churze Haar aso fast nid erkennt hat hander au Yogalessons bi ihre gno
Geschrieben von nesbgdmr am
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Geschrieben von mejlvycbrfv am
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Geschrieben von Totaa am
sagt:Ich seltle mit Freude fest, dass es durchaus kreative und schone Namen gibt. Nicht das ubliche Minka, Muschi, Miezi, was man glaubt zu kennen.
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